Allgemeine Geschäftsbedingungen der VariFast GmbH, Berliner Platz 9, 90409 Nürnberg
1. Werbeauftrag
(1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der VariFast GmbH (nachfolgend VariFast genannt) und dem Werbekunden über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel auf den von VariFast vermarkteten Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere auf den vermarkteten Websites, zum Zwecke der Verbreitung, während der im Werbeauftrag festgelegten Zeit. Bei der Schaltung kommt in der Regel das AdServing System der ADITION technologies AG zum Einsatz.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die nachfolgend allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbekunden oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Werbekunden ausgeschlossen.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Werbekunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Werbekunden liegen (z.B. Link).
3. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch eine schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder durch die Schaltung von Werbemitteln durch VariFast zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Werbekunde werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. VariFast ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Werbekunden zum Abruf einzelner Werbemittel/Schaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Datenanlieferung – Redirect
(1) Der Werbekunde ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und für das AdServing System ADITION geeignete Werbemittel/Redirects bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit VariFast unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.
(2) Die Pflicht von VariFast zur Aufbewahrung/Speicherung des Werbemittels endet 3 Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten von VariFast für vom Werbekunden gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Werbekunde zu tragen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung der Werbemittel ist VariFast von der Verpflichtung der rechtzeitigen Schaltung bezogen auf den im Werbeauftrag genannten Zeitraum befreit. Dies gilt auch bei einer nachträglichen Änderung der Werbemittel.
(5) Der Werbekunde ist für die rechtzeitige Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und der Daten auf den die Werbemittel verweisen verantwortlich.
(6) Verwendet der Werbekunde für die Lieferung des Werbemittels einen Redirect und einen weiteren AdServer, so ist er für die technische Kompatibilität dieses AdServers mit dem von VariFast verwendeten AdServer der ADITION technologies AG verantwortlich. VariFast ist bei technischen Problemen in Bezug auf die Verwendung des weiteren AdServers ebenfalls von der rechtzeitigen Schaltung, wie unter 6.4. aufgeführt, befreit.
6. Ablehnungsbefugnis
(1) VariFast behält sich vor Werbeaufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, bzw. zu stoppen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für VariFast wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann VariFast ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Werbekunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird.
(3) VariFast behält sich vor, nach Prüfung der Werbeaufträge durch die Partnersites des Vermarktungsnetzwerkes, auf denen die Werbeinhalte geschaltet werden sollen, Werbeaufträge in Bezug auf einzelne Platzierungen (insbesondere einzelner Hochschulwebseiten) abzulehnen. Der Werbekunde hat dann das Recht nur den Teil des Gesamtwerbeauftrages, der sich auf diese Platzierung bezieht, entweder kostenlos zu stornieren, oder die Auftragsleistung für die abgelehnte Platzierung auf andere Platzierungen umzuverteilen. Der Werbekunde hat ausdrücklich nicht das Recht, aus Ablehnung einzelner Platzierungen im Gesamtauftrag, den Gesamtauftrag zu stornieren.
7. Rechtegewährleistung
(1) Der Werbekunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Werbekunde stellt VariFast von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird VariFast von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Werbekunde ist verpflichtet VariFast nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Werbekunde überträgt VariFast sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
(3) Der Werbekunde stellt sicher, dass die für die Schaltung der Werbemittel einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einschränkungen für bestimmte Produkte (Arzneimittel, Heilmittel ect.) für die Werbemittel eingehalten werden. Weiterhin ist der Werbekunde verpflichtet alles Gesetzte in Bezug auf unlautere und irreführende Werbung sowie die Preisangabenverordnung und sonstige werberelevante Gesetze einzuhalten. Der Werbekunde haftet ausdrücklich alleine für Verstöße gegen diese Gesetze.
8. Leistungspflichten von VariFast
(1) VariFast gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Werbekunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbekunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt VariFast eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Werbekunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Bei einer Abrechnung der gebuchten Werbeleistung nach Clickzahlen (Pay per Click) haftet der VariFast ausdrücklich nicht dafür, wenn die vom Werbekunden gebuchten Clickzahlen nicht im Kampagnenzeitraum erreicht werden. Dem Werbekunden wird nur die tatsächlich generierte Clickzahl in Rechnung gestellt.
(4) Sind etwaige Mängel bei den Werbemitteln nicht offenkundig, so hat der Werbekunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Werbekunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
(5) Der Werbekunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des Werbemittels auf den im Werbeauftrag aufgeführten Internetseiten.
(6) VariFast garantiert dem Kunden ausdrücklich nicht den Konkurrenzausschluss innerhalb der Internetseiten, auf denen die Werbemittel des Kunden im Rahmen des Werbeauftrags geschaltet werden.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die VariFast nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von VariFast bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Werbekunde hierüber informiert.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von VariFast, der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für von VariFast bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von VariFast mindestens 1 Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbekunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung Treibenden an die Preislisten von VariFast zu halten.
12. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet.
Bankverbindung:
VariFast GmbH
Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG
IBAN: DE72 7956 2514 0006 9640 44
BIC: GENODEF1AB1
13. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. VariFast kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden berechtigen VariFast, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Kündigung
(1) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Stornierungen bis 10 Wochen vor Schaltungsbeginn werden generell 20% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Schaltungsbeginn werden 40% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt, bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn 60% des Auftragsvolumens oder während der Schaltung 80% des noch offenen Auftragsvolumens. Bei Werbeaufträgen deren Schaltung ganz oder teilweise in die Monate April, Mai, Oktober, November und Dezember fallen, werden bei Stornierung ab 10 Wochen oder weniger vor Schaltungsbeginn 80% des Auftragsvolumens in Rechnung gestellt.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Ein weiterer wichtiger Grund liegt vor, wenn die andere Vertragspartei wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt und den vertragsgemäßen Zustand trotz Fristsetzung der jeweils anderen Vertragspartei nach der entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen wiederherstellt.
15. Informationspflichten von VariFast – Abrechnungsgrundlage
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es VariFast, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Werbekunden zum Abruf bereitzuhalten. Dies geschieht über das so genannte Reporting des Werbeauftrags, welches mit dem AdServer der ADITION technologies AG von VariFast erstellt wird. Die im Reporting protokollierten Zahlen über die Aufrufe der Seiten, auf denen die Werbemittel geschaltet sind, sind Grundlage für die Abrechnung des Werbeauftrags und gleichzeitig Beleg für die erbrachte und im Werbeauftrag beauftragte Leistung von VariFast. Der Werbekunde ist verpflichtet etwaige Zähldifferenzen innerhalb von 5 Werktagen nach der ersten Schaltung der Werbemittel anzuzeigen. Andernfalls erkennt er die durch das Reporting von VariFast protokollierten Zahlen als Abrechnungsgrundlage an.
16. Buchungen von Werbeaufträgen durch VariFast auf fremden Websites
(1) Bucht VariFast Werbeaufträge bei anderen Websites zur Schaltung von Werbemitteln ein, werden ausschließlich die Reportings des AdServers der ADITION technologies AG, die in diesem Zusammenhang von VariFast erstellt werden, als Abrechnungsgrundlage mit dem Betreiber der Website verwendet.
(2) VariFast ist berechtigt jeden Werbeauftrag auf anderen Websites vor oder während der Schaltung ganz oder teilweise ohne Kosten und besondere Fristen zu stornieren.
17. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der Werbekunde verpflichtet sich alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des TDDSG einzuhalten und mit denen am AdServer anfallenden Log-Files, keine personenbezogenen Daten zu speichern, bzw. diese nur statistisch auszuwerten.
18. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von VariFast. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von VariFast. Soweit Ansprüche von VariFast nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Werbekunden, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Werbekunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von VariFast vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
19. Änderungen des Vertrages – Salvatorische Klausel
(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.